RCM Beteiligungs AG,
Sindelfingen, Fronäckerstraße 34, 71063 Sindelfingen. Die Hauptversammlung vom 01.07.2011 hat die Änderung der Satzung in § 3 Absatz 6 (Bedingtes Kapital 2007/I), § 3 Absatz 7 (Bedingtes Kapital 2010/I) sowie die Aufnahme eines Absatzes 8 des § 3 (Bedingtes Kapital 2011/I) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 01.07.2011 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Höhe des Grundkapitals) Absatz 6 und 7 beschlossen. Die Hauptversammlung vom 01.07.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Firma geändert, nun:
RCM Beteiligungs AG.
Gegenstand geändert, nun: der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen, insbesondere Kapitalbeteiligungen an deutschen oder ausländischen Unternehmen unter Beachtung des Grundsatzes der Risikomischung sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Anlage in Wertpapieren, Aktien und Renten. Die Gesellschaft ist keine Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.01.1970. Sie übt keine bankgeschäftlichen Tätigkeiten im Sinne des KWG aus.
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Hauptversammlung vom 01.07.2011 hat das am 16.05.2007 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital 2007/I) herabgesetzt. Es beträgt nunmehr 1.560.000,00 EUR. Die Hauptversammlung vom 01.07.2011 hat das am 20.08.2010 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital 2010/I) herabgesetzt. Es beträgt nunmehr 1.966.497 EUR. Die Hauptversammlung vom 01.07.2011 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 3.348.503 EUR beschlossen. (Bedingtes Kapital 2011/I).