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Prokura (7 Personen) · GF (3 Personen) · Formwechsel: Reca Norm GmbH & Co. KG · Anschrift · Kapital: 14,5 Mio. € · Ge­sell­schafts­ver­trag · Ver­tre­tungs­re­ge­lung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb18.07.2011 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen, 14.07.2011)

Auf einen Blick

Text

RECA NORM GmbH,
Kupferzell, Am Wasserturm 4, 74635 Kupferzell
. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.06.2011. Geschäftsanschrift:
Am Wasserturm 4, 74635 Kupferzell
. Gegenstand: Handel mit Befestigungsteilen und Werkzeugen aller Art einschließlich chemischer Verbindungsmittel. Stammkapital: 14.500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: ??????, ??????, Künzelsau, *??.??.????; ???????, ?????????, Altmannstein, *??.??.????; ?????????, ?????, Künzelsau, *??.??.????, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: ????????????, ???????, Künzelsau, *??.??.????; Kochendörfer, Harald, Ilshofen, *??.??.????; ???????, ????????, Künzelsau, *??.??.????; ???, ????????, Künzelsau, *??.??.????; ?????????, ?????, Mulfingen, *??.??.????; ?????, ??????, Niedernhall, *??.??.????; ????????, ?????, Weißbach, *??.??.????. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der KG unter der Firma "Reca Norm GmbH & Co. KG", Kupferzell (Amtsgericht Stuttgart HRA 580591) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: RECA NORM GmbH, Kupferzell.