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Übernahme (3 Firmen) · Spaltung (3 Firmen) Hrb04.07.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 30.06.2011)

Auf einen Blick

Text

Sander Automation GmbH,
Renchen, Reiersbacher Straße 34, 77871 Renchen
. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.06.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag ihre Beteiligungen an der "Sander Umformtechnik Geschäftsführungs-GmbH", Renchen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 490448), und an der "Sander Umformtechnik GmbH & Co. KG", Renchen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 490358), auf die KG unter der Firma "Erdrich-Umformtechnik GmbH & Co. KG", Renchen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 702431) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Sander Automation GmbH, Renchen.