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Verschmelzung: Aktiengesellschaft Carl Zeiss Meditec AG Hrb 16.06.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 30.05.2011)

Auf einen Blick

Text

Carl Zeiss Surgical GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-73447 Oberkochen
. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.04.2011 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag mit der Aktiengesellschaft "Carl Zeiss Meditec AG", Jena (Amtsgericht Jena HRB 205623) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Carl Zeiss Surgical GmbH, Oberkochen.