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Gewinnabführung: DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank Hrb06.06.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.06.2011)

Auf einen Blick

Text

Bausparkasse Schwäbisch Hall Aktiengesellschaft - Bausparkasse der Volksbanken und Raiffeisenbanken -,
Schwäbisch Hall, Crailsheimer Str. 52, 74523 Schwäbisch Hall
. Der zwischen der Gesellschaft und der "DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank", Frankfurt am Main (Amtsgericht Frank ) am 02./07.03.2006 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2010 24.00Uhr beendet. Mit der "DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank", Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 45651) wurde am 21./22.02.2011 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Hauptversammlungen am 12.05.2011 und 20.04.2011 zugestimmt haben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG - Bausparkasse der Volksbanken und Raiffeisenbanken, Schwäbisch Hall.