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Formwechsel: SHW AG · Kapital: 5.851.100 € · Ge­sell­schafts­ver­trag Hrb16.06.2011 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 08.06.2011)

Auf einen Blick

Text

Schwäbische Hüttenwerke Beteiligungs GmbH, Ungenannte Str. ??, D-73433 Aalen. Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 351.100,00 EUR auf 5.851.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 5.851.100,00 EUR. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 24.02.2011 in eine Aktiengesellschaft unter der Firma "SHW AG", Aalen (Amtsgericht Ulm HRB 726621) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SHW AG, Aalen.

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