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Verschmelzung: Voith Dienstleistungen Heidenheim GmbH Hrb 30.05.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 26.05.2011)

Text

Voith Dienstleistungsbeteiligungen GmbH, Heidenheim an der
Ungenannte Str. ??, D-89522 Heidenheim a. d. Brenz
. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.05.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.05.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Voith Dienstleistungen Heidenheim GmbH", Heidenheim an der Brenz (Amtsgericht Ulm HRB 661300) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Voith Dienstleistungsbeteiligungen GmbH, Heidenheim a. d. Brenz.