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Rechtsverhaeltnis: Der mit dem Land Berlin bestehende Teilgewinnanführungsvertrag (Vertrag über die Errichtung einer … Hrb02.09.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 29.08.2008)
Text
Landesbank Berlin AG, Berlin (
Alexanderplatz 2, 10178 Berlin
). Rechtsverhaeltnis: Der mit dem Land Berlin bestehende Teilgewinnanführungsvertrag (Vertrag über die Errichtung einer stillen Gesellschaft (nicht-innovativ)) über ursprünglich 796.000.000 EUR, nunmehr 700.000.000 EUR, dem die Gewährträgerversammlung am 16.07.2004 nach § 6 Abs. 5 des Gesetzes über die Landesbank Berlin - Girozentrale - in der Fassung vom 03.12.1993, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Investitionsbankgesetzes und des Gesetzes über die Landesbank Berlin - Girozentrale - vom 02.12.2004, zugestimmt hat, ist durch Vereinbarung vom 08.08.2007 dahin geändert worden, dass das Land Berlin seine gesamte Vertragsstellung einschließlich sämtlicher Rechte und Pflichten zwischen dem Land Berlin und der Gesellschaft mit Wirkung zum 01.01.2008 auf die Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 39277 B) übertragen hat. Die Hauptversammlung hat dem Übertragungsvertrag durch Beschluss vom 14.06.2007 zugestimmt.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: BSK 1818 AG, Berlin.