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Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand · Zweig­nie­der­las­sung Hrb 14.08.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 12.08.2008)

Auf einen Blick

Text

Deutsche Bahn Aktiengesellschaft, Berlin (
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin
). Gegenstand: 1. Betreiben und Vermarkten der Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Planung, Bau, Unterhaltung sowie Führung von Betriebsleit- und Sicherheitssystemen; 2. Verkehrsleistungen zur Beförderung von Gütern und Personen, insbesondere auf dem Gebiet des Schienenverkehrs; 3. Logistikleistungen aller Art, insbesondere Transport-, Speditions-, Fracht- und Lagerleistungen; 4. Beratungs- und Dienstleistungen aller Art, insbesondere in den Bereichen Verkehr, Logistik, lT und Telekommunikation. Die Gesellschaft kann in den in Absatz 1 genannten Geschäftsfeldern auch selbst tätig werden. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und sonstigen Maßnahmen berechtigt, die zur Förderung des Unternehmensgegenstandes geeignet erscheinen. Hierzu gehören auch der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland. Zur Aufrechterhaltung des integrierten Konzerns hält die Gesellschaft mindestens 75,1 % der Anteile und der Stimmrechte an der DB Mobility Logistics AG und stellt sicher, dass die DB Mobility Logistics AG direkt oder indirekt 100% der Anteile und der Stimmrechte an der DB Regio Aktiengesellschaft, der DB Fernverkehr Aktiengesellschaft und der Schenker Aktiengesellschaft sowie mindestens 98% der Anteile und der Stimmrechte an der Railion GmbH hält, die ihrerseits über 100% der Anteile und der Stimmrechte an der Railion Deutschland AG verfügt. Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.06.2008 ist die Satzung geändert in § 2 (Gegenstand), § 6 (Zusammensetzung des Vorstandes) und ergänzt durch § 9 (Integrationsausschuss). Dementsprechend ist die Nummerierung der nachfolgenden Bestimmungen geändert. Ferner ist die Satzung geändert in § 10 (Zusammensetzung des Aufsichtsrates, Amtsdauer, Amtsniederlegung), § 12 (Geschäftsordnung, Ausschüsse), § 13 (Einberufung), § 14 ( Beschlussfassung), § 16 (Vergütung), § 18 (Einberufung, Vorsitz in der Hauptversammlung), und § 21 (Jahresabschluss).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Deutsche Bahn AG, Berlin.