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Personen · Übernahme: Peter Christian Industriedienstleistungen e. K. · Ausgliederung: Peter Christian Industriedienstleistungen e. K. · Spaltung: Peter Christian Industriedienstleistungen e. K Hrb29.04.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 27.04.2011)
Auf einen Blick
Text
ACS Industriedienstleistungen GmbH & Co. KG,
Maulbronn, Daimlerstr. 19, 75433 Maulbronn
. Der e. K. Peter ?????????, ?????????, *??.??.????, hat als Inhaber der Firma "Peter Christian Industriedienstleistungen e. K.", Maulbronn (Amtsgericht Mannheim HRA 703438) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.02.2011 mit Nachtrag vom 03.03.2011 und der Versammlungsbeschlüsse vom 23.02.2011 und 03.03.2011 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ACS Industriedienstleistungen GmbH & Co. KG, Maulbronn.