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Verschmelzung: Schuler Pressen GmbH & Co. KG · Kapital: 21,6 Mio. € · Satzung Hrb 18.04.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 14.04.2011)

Auf einen Blick

Text

Müller Weingarten AG,
Ungenannte Str. ??, D-88250 Weingarten
. Die Hauptversammlung vom 28.03.2011 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit der "Schuler Pressen GmbH & Co. KG", Göppingen (Amtsgericht Ulm HRA 531616) um 107.520,00 EUR auf 21.611.520,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 21.611.520,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.03.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.03.2011 die KG unter der Firma "Schuler Pressen GmbH & Co. KG", Göppingen (Amtsgericht Ulm HRA 531616) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ANDRITZ Schuler Pressen GmbH, Göppingen.