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Löschung · Verschmelzung: HÖHN GmbH Hrb04.02.2014 Registerbekanntmachungen (Löschungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 721730: Höhn Paper Print GmbH, Biberach an der
Ungenannte Str. ??, D-88400 Biberach a. d. Riß
. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.10.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.10.2013 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HÖHN GmbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 2754) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Höhn Paper Print GmbH, Biberach a. d. Riß.