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Li­qui­da­ti­on · Liquidator (3 Personen) Hrb07.03.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 03.03.2011)

Auf einen Blick

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Walliness Gastro und Veranstaltungsmanagement GmbH, Ungenannte Str. ??, D-71364 Winnenden. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschaftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Die allgemeine Vertretungsregelung der Geschäftsführer gilt bei den Liquidatoren nicht automatisch fort. Gem. § 384 FamFG von Amts wegen vermerkt. Nicht mehr Geschäftsführer nun Liquidator: ???????, ???????, Winnenden, *??.??.????, Gem. § 384 FamFG von Amts wegen wird vermerkt: Die bisher eingetragene konkrete Vertretungsregelung des Geschäftsführers gilt nicht automatisch auch für den Liquidator. Nicht mehr Geschäftsführer, nun Liquidator: ???????, ??????, Berglen, *??.??.????; ?????, ??????, Schwaikheim, *??.??.????, jeweils Gem. § 384 FamFG von Amts wegen wird vermerkt: Die bisher eingetragene konkrete Vertretungsregelung des Geschäftsführers gilt nicht automatisch auch für den Liquidator. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 02.02.2011 (8 IN 1292/10) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Walliness Gastro und Veranstaltungsmanagement GmbH, Winnenden.

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