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Löschung · Verschmelzung: Diakonisches Werk Altholstein GmbH Hrb05.06.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 04.06.2009)
Auf einen Blick
Text
Pflegediakonie gGmbH Neumünster, Neumünster (
Ungenannte Str. ??, D-24534 Neumünster
). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Verschmelzung ist mit der am 27.05.2009 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Kiel, HRB 1604 NM) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Pflegediakonie gGmbH Neumünster, Neumünster.