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Nicht mehr Geschäftsführer (1 Person) · Gesellschaftsvertrag · Vertretungsregelung · Unternehmensgegenstand Hrb20.08.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 16.08.2007)
Auf einen Blick
Text
Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH - Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung von Stadtkultur, Berlin (
Ungenannte Str. ??, D-10119 Berlin
). Gegenstand: Die Beratung, Förderung, Durchführung, Errichtung und Vernetzung - kultureller, multikultureller und künstlerischer Vorhaben und Projekte, - ökologischer und stadtgestaltender Projekte, wie z. B. der Schutz von Baudenkmälern im Sinne von Stadtkultur, - von Projekten, die der Völkerverständigung dienen, insbesondere durch internationale Kulturaustauschprojekte - kultureller, sozialer und politischer Bildungs- und Weiterbildungsprojekte, - von Projekten und Einrichtungen der Jugendarbeit, -Hilfe und Förderung, - von Projekten und Einrichtungen der Sozial- und Gemeinwesenarbeit, insbesondere der Altenhilfe, der Nachbarschaftsarbeit und der allgemeinen Wohlfahrtspflege, - von Projekten und Einrichtungen der schulischen und beruflichen Bildung. - von Projekten und Einrichtungen der Qualifizierung und des Beschäftigungstrainings mit dem Ziel der Integration in den Arbeitsalltag, - von Projekten und Einrichtungen des Breiten- und Freizeitsportes (U.A. Street- ball, Basketball, Volleyball, Tischtennis, Fahrrad- und Wasserfahrtsport, Schwimmen, allgemeiner Gesundheits- und Zielgruppensport sowie allgemeiner Konditionssport) - von Hilfeleistung für hilfsbedürftige Personen gemäß den Kriterien der Hilfsbedürftigkeit nach § 53 der Abgabenordnung (z.B. Hilfeleistungen bei Obdachlosigkeit). Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere die umfassende Förderung des Projekts "Pfefferberg" als soziokulturelles Zentrum. Dazu soll das Gelände der ehemaligen Brauerei "Pfeffer" in Berlin-Prenzlauer Berg als Baudenkmal erhalten und zur Verbesserung der sozialen, gewerblichen und kulturellen und künstlerischen Infrastruktur ausgebaut werden. Die Gesellschaft soll in diesem Zusammenhang Projekte entwickeln, die modellhaft sind und von anderen Trägern der Sozial-, Jugend- und Kulturarbeit übernommen werden können. Die Gesellschaft kann ähnliche oder gleiche Projekte auch an anderen Orten durchführen. Im Rahmen ihres vorgenannten Tätigkeitsumfanges darf die Gesellschaft auch Beschäftigungs- und Qualifikationsmaßnahmen der öffentlichen Hand ausführen. Die Gesellschaft soll alle ihre Tätigkeiten unter den Gedanken der Hilfe zur Selbsthilfe stellen und sich dabei an den Grundsätzen der behutsamen Stadterneuerung orientieren. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch Entwicklung von Arbeitsbereichen und Einrichtungen, die in den unter § 2 Abs. 1 genannten Feldern tätig sind. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. ?????????, ????; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.08.2007 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand), § 8 (Geschäftsführung)und § 13 (Gesellschafterversammlung).
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH - Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung von Stadtkultur, Berlin.