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GF (3 Personen) · Formwechsel: BKM Immobilien- und Projektentwicklungsgesellschaft OHG · Kapital: 25.500 € · Gesellschaftsvertrag · Rechtsform: GmbH · Vertretungsregelung … Hrb07.09.2007 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen, 23.08.2007)
Auf einen Blick
Text
BKM Immobilien- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Quickborn/Krs. Pinneberg (
Ungenannte Str. ??, D-25451 Quickborn
). Gegenstand: Erwerb und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Planung und Durchführung von Bauvorhaben für eigene und fremde Rechnung einschließlich Projektentwicklungen und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Ausgenommen sind Bauträgergeschäfte und Geschäfte im Sinne von § 34 c GewO. Kapital: 25.500,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so darf er Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter schließen. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Köhler, Helmut Ulf, *??.??.????, Hamburg, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten und mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. ?????, ????????? ????????, *??.??.????, Ahrensburg, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten und mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 3. von Bargen, Andreas, *??.??.????, Quickborn, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten und mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 26.07.2007. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der BKM Immobilien- und Projektentwicklungsgesellschaft OHG mit Sitz in Quickborn (Amtsgericht Pinneberg, HRA 4787 PI) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 26.07.2007.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Köhler & von Bargen Projekte GmbH, Hamburg.