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Löschung · Verschmelzung: Stadtwerke Nordhausen-Infrastruktur- und Verkehrsgesellschaft mbH Hrb22.04.2009 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 16.04.2009)

Auf einen Blick

Text

Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH, Nordhausen (
Ungenannte Str. ??, D-99734 Nordhausen
). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.03.2009 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Stadtwerke Nordhausen-Infrastruktur- und Verkehrsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Nordhausen (Amtsgericht Jena HRB 401487) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitigen Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft wirksam geworden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH, Nordhausen.