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Verschmelzung: E. ON Thüringer Energie AG, Thüringer Beteiligungsgesellschaft mbH · Name: E. ON Energie AG · Satzung · Unternehmensgegenstand Hrb 04.12.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.12.2008)
Auf einen Blick
Text
E. ON Thüringer Beteiligungsverwaltungs-AG, Erfurt (
Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt
). Firma geändert, nun: E. ON Energie AG. Gegenstand geändert, nun: die Versorgung mit Elektrizität und anderen Energiearten, insbesondere Erzeugung, Bezug, Verteilung und Abgabe, die Versorgung mit Wasser, die Entsorgung, die Erbringung damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen sowie die Errichtung und der Betrieb hierzu geeigneter Werke und Anlagen; der Handel mit Energie jeder Art sowie mit Geräten und Anlagen zur Nutzung der Energie sowie der Erwerb von und die Beteiligung an gleichen, verwandten oder damit zusammenhängenden Unternehmen. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Hauptversammlung vom 19.12.2007 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 7 (Vertretung der Gesellschaft) der Satzung beschlossen. Die E. ON Thüringer Energie AG mit dem Sitz in Erfurt (Amtsgericht Jena HRB 100786) und die Thüringer Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 144510) sind aufgrund des Verschmelzungsvertrages (Nachgründungsvertrag) vom 17.12.2007 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 19.12.2007 und der Beschlüsse der Hauptversammlung und der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaften vom 17.12.2007 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: TEAG Thüringer Energie AG, Erfurt.