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Verschmelzung: Döring Beratende Ingenieure GmbH Hrb13.02.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 08.02.2008)

Auf einen Blick

Text

Döring und Partner, Ingenieurbüro für technische Ausrüstung GmbH, Waltershausen (
Ungenannte Str. ??, D-99880 Waltershausen
). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.09.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Döring Beratende Ingenieure GmbH mit dem Sitz in Kassel (Amtsgericht Kassel HRB 13501) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Döring und Partner, Ingenieurbüro für technische Ausrüstung GmbH, Kassel.