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Verschmelzung: Lebenshilfewerk Anhalt gGmbH Hrb16.08.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 11.08.2011)
Auf einen Blick
Text
BWZ "Jugend- und Sozialwerk" gGmbH,
Ungenannte Str. ??, D-06766 Bitterfeld-Wolfen - Wolfen
. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2010 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der Lebenshilfewerk Anhalt gGmbH mit dem Sitz in Bitterfeld-Wolfen (Amtsgericht Stendal HRB 13663) verschmolzen. Die Verschmelzung ist am 11.08.2010 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen und damit wirksam geworden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: BWZ Jugend- und Sozialwerk gGmbH, Bitterfeld-Wolfen.