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Verschmelzung: Mibe GmbH Arzneimittel Hrb 15.06.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 11.06.2009)
Auf einen Blick
Text
Mibe Vertriebsgesellschaft mbH, Brehna (06796 Brehna). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2009 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Mibe GmbH Arzneimittel mit dem Sitz in Brehna (Amtsgericht Stendal HRB 16486) verschmolzen. Die Verschmelzung ist am 11.06.2009 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen und damit wirksam geworden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderung begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Mibe Vertriebsgesellschaft mbH, Brehna.