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Verschmelzung: Deutsche Asphalt GmbH Hrb08.09.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 02.09.2008)
Auf einen Blick
Text
SPROSSENER Asphaltmischanlage GmbH, Zeitz (
Ungenannte Str. ??, D-06172 Zeitz
). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Deutsche Asphalt GmbH mit dem Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 54697) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SPROSSENER Asphaltmischanlage GmbH, Zeitz.