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Verschmelzung: Mitteldeutsche Erfrischungsgetränke GmbH & Co. KG Hrb17.11.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 13.11.2008)

Auf einen Blick

Text

MEV Mitteldeutsche Erfrischungsgetränke Vertriebsgesellschaft mbH, Weißenfels (Ungenannte Str. ??, D-06667 Weißenfels). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.10.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Mitteldeutsche Erfrischungsgetränke GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Weißenfels (Amtsgericht Stendal HRA 32083) verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 13.11.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Stendal HRA 32083). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: MEV Mitteldeutsche Erfrischungsgetränke Vertriebsgesellschaft mbH, Weißenfels.

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