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Verschmelzung: DH Dampfkessel- und Behälterbau Hohenturm GmbH, DH Kraftwerksservice Hohenturm Verwaltungs-GmbH · Kapital: 500.000 € · Name: Doosan Babcock Energy Germany GmbH · Satzung Hrb16.11.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 12.11.2007)
Auf einen Blick
Text
Doosan Babcock Energy GmbH, Hohenthurm (
Ungenannte Str. ??, D-06188 Hohenthurm
). Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 349.000,00 Euro sowie um weitere 1.000,00 Euro auf 500.000,00 Euro zur Durchführung der Verschmelzung mit der DH Kraftwerksservice Hohenturm Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Hohenturm und der DH Dampfkessel- und Behälterbau Hohenturm GmbH mit dem Sitz in Hohenturm und die Änderung der §§ 5 (Stammkapital), 6 (Stammeinlagen), 1 (Firma), 7 (Geschäftsführung) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Doosan Babcock Energy Germany GmbH. 500.000,00 EUR. Die DH Kraftwerksservice Hohenturm Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Hohenturm (Amtsgericht Stendal HRB 210818) und die DH Dampfkessel- und Behälterbau Hohenturm GmbH mit dem Sitz in Hohenturm (Amtsgericht Stendal HRB 210795) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Altrad Babcock Energy Germany GmbH, Landsberg.