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Verschmelzung: WWV Wärmeverwertung GmbH & Co. KG Hrb26.10.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 22.10.2007)
Auf einen Blick
Text
WWV Wärmeverwertung GmbH & Co. KG ., Leuna (
Ungenannte Str. ??, D-06237 Leuna
). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der WWV Wärmeverwertung GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Maintal (Amtsgericht Hanau HRA 5422) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: WWV Wärmeverwertung GmbH & Co. KG, Maintal.