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Löschung · Verschmelzung: Pflanzenbau Langenstein GmbH & Co. KG Hrb09.02.2007 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 25.01.2007)

Auf einen Blick

Text

Pflanzenbau Böhnshausen OHG, Böhnshausen (
Ungenannte Str. ??, D-38895 Böhnshausen
). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.05.2006 mit Nachtrag vom 05.12.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 22.05.2006 mit der Mahndorfer Saaten GmbH & Co. KG (jetzt: Pflanzenbau Langenstein GmbH & Co. KG) mit dem Sitz in Mahndorf (jetzt: Langenstein) (Amtsgericht Stendal HRA 22439) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Pflanzenbau Böhnshausen OHG, Böhnshausen.