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Verschmelzung: Bitburger Braugruppe GmbH Hrb18.04.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 12.04.2007)

Auf einen Blick

Text

Köstritz-Wernesgrüner Vertriebs GmbH, Bad Köstritz (
Ungenannte Str. ??, D-07586 Bad Köstritz
). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.03.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Bitburger Braugruppe GmbH mit dem Sitz in Bitburg/Eifel (Amtsgericht Wittlich HRB 31048) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Köstritz-Wernesgrüner Vertriebs GmbH, Bad Köstritz.