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Übernahme: Carl Zeiss AG, Opton Feintechnik Kiel GmbH · Spaltung: Carl Zeiss AG, Opton Feintechnik Kiel GmbH Hrb 31.05.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 29.05.2006)
Auf einen Blick
Text
Carl Zeiss Jena GmbH, Jena (
Carl-Zeiss-Promenade 10, 07745 Jena
). Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 14.03.2006 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.04.2006 und Beschluss der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 24.04.2006 alle Geschäftsanteile an der Opton Feintechnik Kiel GmbH mit dem Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel HRB 119) auf die Carl Zeiss AG mit dem Sitz in Oberkochen (Amtsgericht Ulm HRB 501556) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Carl Zeiss Jena GmbH, Jena.