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Verschmelzung: Happy Beton GmbH & Co. KG Hrb08.12.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 04.11.2005)

Auf einen Blick

Text

Happy-Beton Stendal GmbH & Co. KG, Stendal (
Ungenannte Str. ??, D-39576 Stendal
). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.08.2005 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 31.08.2005 mit der Happy Beton GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Geestgottberg (Amtsgericht Stendal HRA 308) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Happy-Beton Stendal GmbH & Co. KG, Stendal.