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Verschmelzung: Happy-Beton Stendal GmbH & Co. KG · Nicht mehr Pers.haft.Gesellschafter: Verwaltungsgesellschaft Happy Beton Stendal mbH Hrb08.12.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 22.11.2005)

Auf einen Blick

Text

Happy-Beton GmbH & Co. KG, Geestgottberg (
Ungenannte Str. ??, D-39615 Geestgottberg
). Die Happy-Beton Stendal GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Stendal (Amtsgericht Stendal HRA 393) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Eingetreten und gleichzeitig ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Verwaltungsgesellschaft Happy Beton Stendal mbH, Stendal (AG Stendal HRB 2214). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Happy-Beton GmbH & Co. KG, Seehausen.

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