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Verschmelzung: ZWILLING J. A. Henckels Sales Overseas GmbH Hrb20.08.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 18.08.2009)

Auf einen Blick

Text

ZWILLING J. A. Henckels Aktiengesellschaft,
Solingen, Grünewalder Straße 14-22, 42657 Solingen
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 30.07.2009 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.07.2009 mit der ZWILLING J. A. Henckels Sales Overseas GmbH mit Sitz in Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRB 21747) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ZWILLING J. A. Henckels AG, Solingen.