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Verschmelzung (5 Firmen) Hrb 25.08.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 20.08.2009)
Auf einen Blick
Text
Henkel AG & Co. KGaA,
Düsseldorf, Henkelstr. 67, 40589 Düsseldorf
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe der Verschmelzungsverträge jeweils vom 04.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen des jeweiligen übertragenden Rechtsträgers vom 04.08.2009 mit der Henkel Holding Verwaltungs GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 10455), der SusTech Verwaltungs GmbH mit Sitz in Darmstadt (AG Darmstadt HRB 7850), der Henkel Chemie Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 13443), der Hans Schwarzkopf & Henkel Verwaltungs GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG München HRB 162175) und der Phenion Verwaltungs GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 55494) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Henkel AG & Co. KGaA, Düsseldorf.