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Verschmelzung: RWE Power AG, RWE Power AG Hrb12.08.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 10.08.2009)
Auf einen Blick
Text
KAZ Verwaltungs GmbH, Köln (
Ungenannte Str. ??, D-50935 Köln
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.07.2009 mit der RWE Power Aktiengesellschaft mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 117) und Essen (AG Essen HRB 17420) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf den Registerblättern des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: KAZ Verwaltungs GmbH, Köln.
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