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Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.01.2011 sowie der … Hrb04.02.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.02.2011)
Text
EPC Deutschland Sprengstoffe GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-66424 Homburg
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.01.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.01.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.01.2011 mit der EPC Deutschland Lutscher Sprengtechnik GmbH mit Sitz in Herrenberg (AG Stuttgart HRB: 245678) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SSE Deutschland GmbH, Troisdorf.