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Verschmelzung: Software AG Hrb23.12.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 17.12.2010)
Auf einen Blick
Text
IDS Scheer AG,
Ungenannte Str. ??, D-66115 Saarbrücken
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.05.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Hauptversammlung vom 08.07.2010 und gemäß § 62 UmwG auf Seiten der Übernehmenden mit der Software AG mit Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRB 1562) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: IDS Scheer AG, Saarbrücken.