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Verschmelzung: KRW Heim-Service GmbH Hrb14.08.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 10.08.2009)
Auf einen Blick
Text
fresh! Heim-Service GmbH, Heinsberg (
Ungenannte Str. ??, D-52525 Heinsberg
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.07.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.07.2009 mit der KRW Heim-Service GmbH mit Sitz in Heinsberg (Amtsgericht Aachen, HRB 9772) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: fresh! Heim-Service GmbH, Wassenberg.