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Verschmelzung: Progress Software GmbH Hrb 06.08.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 04.08.2009)

Auf einen Blick

Text

DataDirect Technologies GmbH, Köln (
Ungenannte Str. ??, D-50996 Köln
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.07.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom gleichen Tag mit der Progress Software GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 15620) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: DataDirect Technologies GmbH, Köln.