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Verschmelzung: GVI-Gesellschaft für Verwaltung von Immobilien mbH Hrb23.08.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 20.08.2010)
Auf einen Blick
Text
WGS Wohnungsunternehmen Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
Friedrichsthal, Saarbrücker Str. 64, 66299 Friedrichsthal
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.08.2010 mit der GVI-Gesellschaft für Verwaltung von Immobilien mbH mit Sitz in Friedrichsthal (Amtsgericht Saarbrücken HRB 5369) als übertragendem Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: WGS Hausverwaltung Saar GmbH, Friedrichsthal.