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Verschmelzung: Peter Gross Beton GmbH & Co. KG Hrb18.09.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 17.09.2009)
Auf einen Blick
Text
Peter Gross GmbH & Co. KG Bauunternehmung, St. Ingbert (
Ungenannte Str. ??, D-66386 St. Ingbert
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.06.2009 mit der Peter Gross Beton GmbH & Co. KG mit Sitz in St. Ingbert (Amtsgericht Saarbrücken HRA 51233) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Peter Gross GmbH & Co. KG Bauunternehmung, St. Ingbert.