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Verschmelzung: Stahlwerk Bous GmbH Hrb05.08.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 03.08.2009)
Auf einen Blick
Text
Projektgesellschaft Bous GmbH, Bous (
Ungenannte Str. ??, D-66359 Bous
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.06.2009 mit der Stahlwerk Bous GmbH mit Sitz in Bous (AG Saarbrücken HRB 26053) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Projektgesellschaft Bous GmbH, Bous.