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Verschmelzung: Phasefive AG Hrb14.07.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 08.07.2009)

Auf einen Blick

Text

ecotel communication ag,
Ungenannte Str. ??, D-40549 Düsseldorf
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.03.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Phasefive AG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 39609) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ecotel communication AG, Düsseldorf.