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Verschmelzung: RAG Saarberg Energiebeteiligungsgesellschaft mbH Hrb16.07.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 09.07.2008)
Auf einen Blick
Text
RAG Saarberg GmbH, Saarbrücken (
Ungenannte Str. ??, D-66111 Saarbrücken
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.06.2008 mit der RAG Saarberg Energiebeteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Saarbrücken (AG Saarbrücken HRB 13992) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: RAG Saarberg GmbH, Saarbrücken.