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Verschmelzung: IntraPark Gesellschaft für Netzwerk Lösungen mbH Hrb15.10.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 13.10.2008)
Auf einen Blick
Text
inexio Informationstechnologie und Telekommunikation KGaA, Merzig (
Ungenannte Str. ??, D-66663 Merzig
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.07.2008 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.07.2008 mit der IntraPark Gesellschaft für Netzwerk Lösungen mbH mit Sitz in Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern HRB 3397) als übertragender Gesellschaft gegen Gewährung von Geschäftsanteilen unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: inexio Informationstechnologie und Telekommunikation GmbH, Saarlouis.