Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa

Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 16.02.2009 sowie der … Hrb01.07.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 29.06.2009)

Text

wer-kennt-wen.de GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-50674 Köln
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 16.02.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.05.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.06.2009 und der Verschmelzungsbescheinigung vom 24.04.2009 mit der lemonline media Ltd. mit Sitz in Birmingham / England (Companies House of Cardiff, Nr. 05943666) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: werkenntwen GmbH, Köln.