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Satzung Hrb23.06.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 18.06.2009)

Auf einen Blick

Text

METRO AG,
Ungenannte Str. ??, D-40235 Düsseldorf
. Die Hauptversammlung vom 13.05.2009 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 Abs. 8 (Grundkapital und Aktien), 4 Abs. 10 (Grundkapital und Aktien) und 18 Abs. 2 (Stimmrecht) beschlossen. Es wurde in § 4 ein neuer Abs. (12) angefügt und § 4 Abs. 11 wurde aufgehoben. Das Grundkapital ist gemäss Beschluss der Hauptversammlung vom 13.05.2009 um bis zu 127.825.000 Euro, eingeteilt in bis zu 50.000.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Das Grundkapital ist gemäss Beschluss der Hauptversammlung vom 13.05.2009 um bis zu 127.825.000 Euro, eingeteilt in bis zu 50.000.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital II). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. Mai 2014 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Geld- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu 225.000.000 Euro, zu erhöhen (genehmigtes Kapital III). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen festzulegen.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: CECONOMY AG, Düsseldorf.