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Verschmelzung: Lothringer Mühle GmbH Hrb12.09.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 11.09.2007)
Text
Juchem Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Eppelborn (
Ungenannte Str. ??, D-66571 Eppelborn
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2007 mit Änderung vom 06.09.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.09.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.09.2007 mit der Lothringer Mühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Eppelborn (AG Saarbrücken HRB 43113) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Juchem GmbH, Eppelborn.