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Verschmelzung (3 Firmen) Hrb26.07.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 21.07.2006)
Auf einen Blick
Text
VOBIS MICROCOMPUTER Aktiengesellschaft, Saarbrücken (
Ungenannte Str. ??, D-66121 Saarbrücken
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe der Verschmelzungsverträge vom 22.05.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom selben Tage mit der Bestland GmbH mit Sitz in Aachen (AG Aachen HRB 4929) sowie der VMCFS Microcomputer Franchise-Shop GmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 55065 B) und der DWM Die Warenmeister GmbH mit dem Sitz in Aachen (AG Aachen HRB 7995) als übertragende Gesellschaften unter Ausschlussder Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2 Nr. 1, 3 Abs 1 Nr. 2, 4 ff, 46 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des; Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: VOBIS MICROCOMPUTER AG, Langenburg.