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Satzung Hrb 20.07.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 15.07.2006)
Auf einen Blick
Text
Nanogate AG, Saarbrücken (
Ungenannte Str. ??, D-66121 Saarbrücken
). Die Hauptversammlung vom 26.06.2006 in Verbindung mit der Hauptversammlung vom 28.06.2006 hat die Änderung der Satzung durch Einfügung des § 4 Abs. 4 (Bedingtes Kapital) und damit die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 150.000,00EUR beschlossen. Das Grundkapital ist um bis zu 150.000,00 EUR bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 150.000 neuen auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Erfüllung von Bezugsrechten, die an Mitglieder der Geschäftsführung und Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26.06.2006 bis zum 25.06.2011 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte ihr Bezugsrecht ausüben. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Gewinnverwendung gefasst wurde, am Gewinn teil (Bedingtes Kapital 2006/1).
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Nanogate SE, Quierschied.