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Anschrift · Satzung Hrb02.06.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 29.05.2009)

Auf einen Blick

Text

CONET Technologie AG,
Ungenannte Str. ??, D-53773 Hennef
. Die Hauptversammlung vom 21.04.2009 hat Änderungen der Satzung in § 4 (Grundkapital) sowie § 14 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) beschlossen und hierbei U.A. ein neues genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital III) geschaffen. Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-53773 Hennef
. Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 5. Oktober 2013 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach durch Bar- oder Sacheinlagen um bis zu 200.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 200.000 neuer auf den Inhaber lautender Vorzugsaktien ohne Stimmrecht ohne Nennbetrag zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2008/I). Die neuen Vorzugsaktien der Gesellschaft sollen unter Ausschluss des Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre zu einem Preis von 5,00 Euro angeboten werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen und die Satzung entsprechend anzupassen. Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 5. Oktober 2013 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach durch Bar- oder Sacheinlagen um bis zu 350.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 350.000 neuer auf den Inhaber lautender Vorzugsaktien ohne Stimmrecht ohne Nennbetrag zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2008/II). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen und die Satzung entsprechend anzupassen. Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechts mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 5. April 2014 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach durch Bar- oder Sacheinlagen um bis zu 300.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 300.000 neuer auf den Inhaber lautender stimmrechtslosen Vorzugsaktien ohne Nennbetrag zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2009/III). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen, insbesondere das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, und die Satzung entsprechend anzupassen. Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechts mit Zustimmung des Aufsichtsrates.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: CONET Technologies GmbH, Hennef.