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Verschmelzung: Raiffeisen-Warengenossenschaft Werne-Südkirchen eG Hrb27.04.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 16.04.2009)

Auf einen Blick

Text

Raiffeisen Lüdinghausen eG, Lüdinghausen (
Robert-Bosch-Straße 1, 59399 Olfen
). Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom 19.11.2008 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.11.2008 mit der Raiffeisen-Warengenossenschaft Werne-Südkirchen eG, in Werne (Amtsgericht Dortmund GnR 461) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Raiffeisen Agilis eG, Olfen.